Krankengymnastik
Unter Krankengymnastik sind alle Behandlungsverfahren und -techniken erfaßt, die aufgrund der ärztlich verordneten Bewegungstherapie unter der Berücksichtigung der neurophysiologischen Kontrollmechanismen Bewegungsapparat einerseits sowie der funktionellen Steuerungsmechanismen der Organsysteme andererseits, mit bewußter Ausnutzung der natürlich vorhandenen Bahnungs- und Hemmungsmechanismen des Nervensystems, der Förderung der sensomotorischen Funktionen, anerkannt sind.
Angepaßt an das jeweilige Befinden des Patienten sind die folgenden Behandlungziele anzustreben:
- Bestmögliche Beherrschung der statischen Körperfunktionen
- Bestmögliche Erarbeitung funktioneller und koordinierter
Bewegungsabläufe.